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Gerüstbau –  Vorschriften für mehr Sicherheit

Um für höchst mögliche Sicherheit im Gerüstbau zu sorgen, sind eine Reihe von Normen, Regeln und Gesetze, die in verschiedenen Verordnungen, Vorschriften und technischen Baubestimmungen zusammengefasst sind, zu beachten und einzuhalten. Dazu gehören Teile des Arbeitsschutzgesetzes, welche der Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit im Gerüstbau dient. Im Siebten Buch des Sozialgesetzbuchs sind die zuständigen Berufsgenossenschaften als gesetzliche Unfallversicherung dazu verpflichtet, alle nötigen Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Gesundheitsgefährdungen einzuleiten und somit für mehr Sicherheit für das Personal im Gerüstbau zu sorgen.

Gerüstbauunternehmen, Berufsgenossenschaften und der Gesetzgeber arbeiten eng im Bereich Arbeitssicherheit im Gerüstbau zusammen und entwickeln und verbessern Arbeitsschutzmaßnahmen um höchst mögliche Sicherheit im Gerüstbau zu gewährleisten. Gerade im Gerüstbau besteht durch die vielen Gefahren ein erhöhtes Risiko für Sicherheit und Gesundheit der Gerüstbauer. Dadurch sind besondere Maßnahmen und Vorschriften zur Unfallverhütung nötig um die Sicherheit der Arbeiter im Gerüstbau gewährleisten zu können.

Eine elementare Maßnahme für mehr Sicherheit im Gerüstbau sind Gefährdungsbeurteilungen.  Zum Beispiel gibt es speziell für den Gerüstbau Vorschriften, um mehr Sicherheit bei Arbeiten in großen Höhen schaffen. Mehr Sicherheit soll hier eine Absturzsicherung bieten,die ein Abstürzen von Personen verhindert.

Die Baustellenverordnung und die Betriebssicherheitsverordnung schreiben unterschiedliche Sicherungsmaßnahmen vor, die zwingend vom Bauherrn auf der Baustelle eingehalten und umgesetzt werden müssen oder an einen Dritten übertragen werden müssen, der mit der Übertragung für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich ist um die nötige Sicherheit im Gerüstbau zu erreichen. Diese Verordnungen definieren zum Beispiel die korrekte und sichere Nutzung der Gerüste.

Die zuständigen Behörden und Institutionen versuchen durch Unfallverhütungsvorschriften die Risiken im Gerüstbau zu minimieren und die Sicherheit für das Personal zu erhöhen. Die Vorschriften der Berufsgenossenschaften richten sich in erster Linie an den Bauherrn und unterstützen ihn dabei, seine Pflichten zur Einhaltung des Gesundheitsschutzes und Sicherheit im Gerüstbau einzuhalten. Aber auch für die Arbeitnehmer sind die Unfallverhütungsvorschriften zwingend einzuhalten um für ihre eigene Sicherheit am Arbeitsplatz im Gerüstbau zu sorgen. Jeder Mitarbeiter ist verantwortlich für den korrekten und sicheren Umgang von Arbeitsmitteln und Maschinen im Gerüstbau.

Wir von Roscher Gerüstbau München schulen regelmäßig unsere Mitarbeiter um für die nötige Sicherheit zu sorgen.

Gerüstbau München

ROSCHER | Gerüstbau München

Olympiastraße 1
82319 Starnberg

Tel.: 08151/550 87 10
eMail: info@geruestbau-muenchen-roscher.de

Geschäftsführer: Alexander Roscher

Sitz der Gesellschaft: Starnberg
Handelsregister: München HRB 173346

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