Achtung: Ab Mitte 2024 bieten wir den Gerüstbau nur noch in Verbindung mit Bau- und Sanierungsprojekten unserer hauseigenen Baugesellschaft durch.
Gerüstverleih und -verkauf bleiben für Gewerbe und Privatkunden verfügbar.

Gerüstverleih und Gerüstverkauf für Gewerbe und Privat

Startseite » Gerüstabmessungen

Gerüstabmessungen

Beim Gerüstbau müssen neben der Sicherheitsvorschriften auch die Gerüstabmessungen beachtet werden. Die für den Gerüstbau geltenden DIN Normen beschreiben neben den technischen Bestandteilen, Konstruktion und Aufbau auch die zulässigen Gerüstabmessungen.

Die Gerüstabmessungen hängen von mehreren Faktoren ab. Die zulässige Höhe des Gerüsts ist abhängig vom verwendetem Rohrtyp und den Abständen zwischen den einzelnen Gerüstlagen. Auch die Nutzlast hat Einfluss auf das maximale Höhenmaß für das Gerüst. So darf ein Stahlrohr Kupplungsgerüst in der Regelausführung als Fassadengerüst bei Verwendung von Stahlrohren Typ 4 wie in DIN 4427 vorgegeben, eine maximale Gerüsthöhe von 30 m erreichen. Beim Einsatz von herkömmlichen Gerüsten aus Stahlrohren ist die zulässige maximale Höhe 20 m. Die Systembreite darf bei den oben genannten Maßen 1 Meter nicht überschreiten und der senkrechte Abstand von 2 m ist einzuhalten. Des weiteren muss auf die vorgeschriebenen Ständerabstände geachtet werden. Die Maße für die Gerüst Ständerabstände sind von der Gerüstgruppe abhängig. Für die Gerüstgruppe 1 und 2 gilt ein Ständerabstand von  2,5 m für die Gerüstgruppe 3 und 4 ein Maß von 2,0 m, für die Gerüstgruppe 5 gilt ein Ständerabstand von 1,5 m und für die Gerüstgruppe 6 ist ein Maß von 1,2 m einzuhalten. Bei der Verwendung von Systemgerüsten sind die Ständerabstände durch die Maße der Horizontalrahmen vorgegeben.
Für die 6 Gerüstgruppen gelten folgende Maße:

Abmessungen und Maße für Gerüstgruppen

Mindestbreite der Belagfläche Nutzgewicht auf die Fläche bezogen Kg / m²
Gerüst -Gruppe 1 0,5 m
Gerüst -Gruppe 2 0,6 m
Gerüst -Gruppe 3 0,6 m
Gerüst -Gruppe 4 0,9 m 500
Gerüst -Gruppe 5 0,9 m 750
Gerüst -Gruppe 6 0,9 m 1000

Alle Angaben ohne Gewähr.
Für sicherheitsbezogene Aussagen und Angaben übernehmen wir keine Haftung.
Informationen zum Gerüstbau finden Sie auch auf Gerüstbau.org

Gerüstbau München

ROSCHER | Gerüstbau München

Olympiastraße 1
82319 Starnberg

Tel.: 08151/550 87 10
eMail: info@geruestbau-muenchen-roscher.de

Geschäftsführer: Alexander Roscher

Sitz der Gesellschaft: Starnberg
Handelsregister: München HRB 173346

Wie können wir Ihnen helfen?

    Achtung: Ab Mitte 2024 bieten wir den Gerüstbau nur noch in Verbindung mit Bau- und Sanierungsprojekten unserer hauseigenen Baugesellschaft durch.
    Gerüstverleih und -verkauf bleiben für Gewerbe und Privatkunden verfügbar.

    Art der Anfrage

    Wie können wir Ihnen helfen?

    Firma

    Name


    E-Mail

    Ihre Telefonnummer

    Ihre Nachricht

    Einwilligungserklärung Datenschutz*

    Hiermit akzeptiere ich die von mir zur Kenntnis genommene Datenschutzerklärung.

    Mit Nutzung unseres Kontaktformulars erklären Sie sich mit der Erhebung und Speicherung Ihrer angegebenen Daten. Ihre personenbezogenen Daten werden nur in dem von Ihnen zur Verfügung gestellten Umfang und zur zweckgebundenen Bearbeitung und Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit durch Mitteilung an uns widerrufen. Im Falle des Widerrufs löschen wir Ihre gespeicherten Daten umgehend.
    Mehr Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.