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Erfahren Sie mehr über Normen, Vorschriften und Sicherheit rund um Ihr Gerüstbau Projekt

Sicherheit und Arbeitsschutz sind eine der wichtigsten Themen beim Gerüstbau . Bei Arbeiten in großer Höhe muss gewährleistet sein, dass unnötige Risiken für die Handwerker ausgeschlossen sind. Um die höchst mögliche Sicherheit im Gerüstbau zu schaffen, sind die Auflagen und Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes für den Gerüstbau zu beachten und einzuhalten.

Im Gerüstbau bestehen für die Handwerker viele Gefahrenquellen, hauptsächlich durch das Arbeiten in oftmals großen Höhen. Daher ist das Einhalten der Vorschriften und Regelungen zum Thema Arbeitssicherheit zwingend nötig.

Arbeitsschutz und Sicherheit im Gerüstbau beginnt bei der persönlichen Schutzausrüstung

Unerlässlich für die nötige Sicherheit im Gerüstbau ist das Tragen der vorgeschriebenen Schutzkleidungen für den Gerüstbauer. Das Arbeitssicherheitsgesetz schreibt das Tragen von Schutzkleidung als Handwerker im Gerüstbau zwingend vor. Sicherheitsschuhe, Sicherheitshandschuhe, Warnweste und ein Helm, welcher der DIN Norm 397 entspricht sind als Schutzausrüstung sind für Arbeiter im Gerüstbau vorgeschrieben. Oftmals ist auch Tragen einer Schutzbrille für die Mitarbeiter im Gerüstbau nötig.

Das richtige Gerüst sorgt für Sicherheit und Schutz beim Arbeiten im Gerüstbau

Beim Gerüstaufbau- und Abbau müssen zwingend die Angaben des Herstellers, die gesetzlichen Vorgaben und die aktuellen DIN Normen für den Gerüstbau eingehalten werden. Vor Beginn des eigentliches Aufbaus muss die Stellfläche für das Gerüst vermessen und markiert werden. Eine ausführliche Dokumentation des Aufbaus und Abbaus hilft, die erforderliche Sicherheit im Gerüstbau zu schaffen und ist wichtig zur Klärung eventueller Mängel und Probleme.
Beschädigte Gerüstteile müssen umgehend ersetzt und der Austausch ebenfalls dokumentiert werden.

Vor Beginn der Gerüstbauarbeiten muss der Arbeitsbereich auf dem Gerüst markiert und abgesichert werden.Für die Gerüstbauer muss ein sicherer Stand auf dem Gerüst jederzeit gewährleistet sein. Zur Absicherung der Arbeiten im Gerüstbau zählt der Seitenschutz und die Absperrung vor dem Abgrund. Sämtliche Gefahrenquellen wie Bodenöffnungen, freistehende Treppen und Dachflächen müssen laut den gesetzlichen Vorgaben abgesichert und abgesperrt werden.  Alternativ zur Absperrung kann eine Auffangeinrichtung oder ein Geländer zur Sicherung angebracht werden.

Sicheres Arbeiten auf dem Gerüst

Bei Arbeiten auf dem Gerüst dürfen Werkzeuge und Arbeitsmaterialien nur auf den dafür gekennzeichneten Flächen abgestellt werden.
Sämtliche Arbeitsflächen, Zugänge und Fluchtwege müssen für den Gerüstbauer jeder sicher erreichbar sein und dürfen nicht versperrt werden. Wenn sich mehrere Gerüstbauer gleichzeitig auf dem Gerüst aufhalten, müssen diese an versetzen Positionen arbeiten. Es darf sich kein weiterer Arbeiter direkt unter oder über einem Handwerker aufhalten, um Unfälle durch herabfallende Gegenstände zu vermeiden.

Für die nötige Sicherheit beim Gerüstbau sorgt die Baustellenaufsicht, die aus einer befähigten Person zur Aufsicht und einer befähigten Person zur Prüfung besteht. Beide Personen müssen durch die entsprechende Ausbildung im Gerüstbau geeignet sein und darüber hinaus im Bereich Bau- und Arbeitsschutztechnik geschult sein.

Nur durch konsequente Einhaltung und Umsetzung der gültigen DIN Normen, der Arbeitsschutzvorschriften und die Vorschriften der Berufsgenossenschaft ist die Sicherheit im Gerüstbau gewährleistet.

ROSCHER | Gerüstbau München

Olympiastraße 1
82319 Starnberg

Tel.: 08151/550 87 10
eMail: info@geruestbau-muenchen-roscher.de

Geschäftsführer: Alexander Roscher

Sitz der Gesellschaft: Starnberg
Handelsregister: München HRB 173346

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