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Gerüstbelastung

Die mögliche Gerüstbelastung ist immer abhängig von der dem eingesetzten Gerüst ensprechenden Gerüstgruppe. Dabei müssen die flächenbezogenen Nutzgewichte der jeweiligen Belagflächen berücksichtigt werden, um die geplante Belastung zu berechnen. Diese muss dann mit der zulässigen Belastung laut Gerüstgruppe abgeglichen werden.

Die Gerüstgruppe 1 darf ausschließlich für Inspektionsaufgaben eingesetzt werden. Die Gerüstgruppe 2 kann für gängige Arbeitstätigkeiten eingesetzt werden, es dürfen jedoch keine Baumaterialien auf dem Gerüst gelagert werden. Die Gerüstgruppe 3 findet zum Beispiel bei Dachdeckerarbeiten und Malerarbeiten Verwendung. Dabei darf die Belastung der Fläche ein Nutzgewicht von 200 kg/m² nicht übersteigen. Bei den Gerüstgruppen 4,5 und 6 dürfen Arbeiten ausgeführt werden, die das Lagern von Material und Bauteilen auf der Gerüstfläche erfordern.

Sollte das Gerüst nicht in Regelausführung und exakt nach den gültigen Sicherheitsvorschriften und DIN Normen aufgebaut werden können, muss zwingend vor Nutzung des Gerüsts eine statische Gerüstberechnung hinsichtlich der Gerüstbelastung erfolgen.

Alle Angaben ohne Gewähr.
Für sicherheitsbezogene Aussagen und Angaben übernehmen wir keine Haftung.
Informationen zum Gerüstbau finden Sie auch auf Gerüstbau.org

Gerüstbau München

ROSCHER | Gerüstbau München

Olympiastraße 1
82319 Starnberg

Tel.: 08151/550 87 10
eMail: info@geruestbau-muenchen-roscher.de

Geschäftsführer: Alexander Roscher

Sitz der Gesellschaft: Starnberg
Handelsregister: München HRB 173346

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