Startseite » Dachfanggerüste

Dachfanggerüste sind auf Baustellen unverzichtbar.

Sie dienen der Absicherung der arbeitenden Handwerker, Architekten und Ingenieure. Dachfanggerüste sind laut Berufsgenossenschaft immer dann vorgeschrieben, wenn bei Dacharbeiten aus technischen Gründen kein Seitenschutz verwendet werden kann.
Dachfanggerüste sind vom Gesetzgeber bei vielen Baustellen vorgeschrieben, um ein Abstürzen von Personen zu verhindern, bzw. um ein Auffangen absturzgefährdeter Personen zu gewährleisten.
Rund um den Einsatz von Dachfanggerüsten sind vom Gesetzgeber exakte Anforderungen definiert, die von großer Bedeutung sind. Wir beraten Sie gerne ausführlich in allen Bereichen zum Thema Dachfanggerüste.
Setzen Sie sich einfach unverbindlich mit uns in Verbindung.

Gerüstbau München

ROSCHER | Gerüstbau München

Olympiastraße 1
82319 Starnberg

Tel.: 08151/550 87 10
eMail: info@geruestbau-muenchen-roscher.de

Geschäftsführer: Alexander Roscher

Sitz der Gesellschaft: Starnberg
Handelsregister: München HRB 173346

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