Achtung: Ab Mitte 2024 bieten wir den Gerüstbau nur noch in Verbindung mit Bau- und Sanierungsprojekten unserer hauseigenen Baugesellschaft durch.
Gerüstverleih und -verkauf bleiben für Gewerbe und Privatkunden verfügbar.
Gerüstverleih und Gerüstverkauf für Gewerbe und Privat
Wer darf ein Gerüst aufstellen?
Steht eine Renovierung an, stellt sich für viele Hausbesitzer die Frage, ob man ein Gerüst mieten und es anschließend selbst aufbauen kann.
Diese Frage ist eindeutig mit Nein zu beantworten. Ein Gerüst dient sowohl zum Schutz für die Arbeiter als auch für Passanten. Beim Aufbau eines Gerüstes ist daher Erfahrung und höchste Sorgfalt zwingend erforderlich.
Der Gesetzgeber hat daher klar geregelt, dass Gerüste jeglicher Art ausschließlich von erfahrenen und geeigneten Personen und unter fachkundiger Leitung aufgebaut, verändert oder abgebaut werden dürfen. Nach Aufbau und vor der ersten Nutzung muss das Gerüst durch einen fachkundigen Gerüstaufsteller, also einem Gerüstbauer auf Sicherheit und Funktion geprüft werden.
Verlassen Sie sich auf unser Fachwissen und unsere langjährige Erfahrung als Gerüstbauunternehmen, wenn Sie ein Gerüst im Raum Starnberg, München und Oberbayern mieten möchten. Wir übernehmen für Sie die individuelle Planung für Ihr Mietgerüst, die Montage sowie die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung und Abnahme.
Wenn Sie ein Gerüst im Großraum München mieten möchten, finden Sie bei uns von der O.M.R. Baugesellschaft den kompetenten Partner für Ihr Bauprojekt.
Nehmen Sie heute noch Kontakt auf!
ROSCHER | Gerüstbau München
Olympiastraße 1
82319 Starnberg
Tel.: 08151/550 87 10
eMail: info@geruestbau-muenchen-roscher.de
Geschäftsführer: Alexander Roscher
Sitz der Gesellschaft: Starnberg
Handelsregister: München HRB 173346