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Wann ist ein Gerüst erforderlich?

Sie wollen Ihr Haus renovieren, Fenster austauschen oder die Fassade streichen? Für die meisten Arbeiten am Haus ist das Aufstellen von einem Gerüst unerlässlich. Als Bauherr sind Sie verpflichtet, für die nötige Arbeitssicherheit auf der Baustelle zu sorgen und können im Schadensfall sogar haftbar gemacht werden. Generell ist das Aufstellen eines Gerüsts ab einer Arbeitshöhe von 3,00 Metern vorgeschrieben. Bei Arbeiten in einer Höhe von 5,00 Metern und mehr ist der Aufbau eines Schutzgerüstes zwingend erforderlich.  

Bei einem Neubau ist das Gerüst ebenso gesetzlich vorgeschrieben, wie auch bei allen Dacharbeiten.

Gehen Sie auf Nummer Sicher bei allen Arbeiten an Fassade oder am Dach und mieten Sie ein professionelles Gerüst beim Experten für Gerüstverleih in München und Umgebung.
Durch den Aufbau eines Gerüstes können in der Regel die Arbeiten wesentlich schneller und sicherer durchgeführt werden. Somit können Sie effektiv Kosten einsparen und für die Sicherheit der Arbeiter auf der Baustelle sorgen.

Mieten Sie für Ihr Bauvorhaben im Raum München, Starnberg und Oberbayern das passende Gerüst bei der O.M.R. Baugesellschaft schnell, bequem und zu günstigen Konditionen.
Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot über Ihr individuelles Mietgerüst.

Gerüstbau München

ROSCHER | Gerüstbau München

Olympiastraße 1
82319 Starnberg

Tel.: 08151/550 87 10
eMail: info@geruestbau-muenchen-roscher.de

Geschäftsführer: Alexander Roscher

Sitz der Gesellschaft: Starnberg
Handelsregister: München HRB 173346

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